1. Lernende sind für die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgrundstück mitverantwortlich. Schuleinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Schuldhafte Verunreinigungen, Beschädigungen oder Zerstörungen verpflichten die Verursacherin oder den Verursacher zum Schadenersatz.
  2. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Schulunfälle sind unverzüglich im Schulsekretariat zu melden.
  3. Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen stehen den Lernenden Schulhof und Pausenhalle als Aufenthaltsort zur Verfügung.
  4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Für alle Raucher: Bitte benutzen Sie die im Eingangsbereich bereit gestellten kleinen Dosen für Ihre Kippen. So helfen Sie uns mit, dass der Bereich vor der Schule sauber bleibt. Der Eingangsbereich ist die „Visitenkarte“ der Schule. Vielen Dank!
  5. Handys u. ä. müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und weggepackt sein. Haustiere dürfen NICHT mit in die Schule gebracht werden.
  6. Speisen und Getränke sollen während der Pausen eingenommen und dürfen NICHT mit in die Klassenräume sowie in die Bibliothek gebracht werden.
  7. Die Schule haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung von Gegenständen, d. h. es besteht kein Versicherungsschutz für Schülersachschäden, z. B. an Fahrrädern, Kleidung. Ebenso wird für Geld, Wertgegenstände u. ä. in keinem Fall Ersatz geleistet. 
  8. Die Benutzung des schuleigenen Parkplatzes für Personenkraftwagen ist den Lernenden NICHT gestattet. Zweiräder sind auf dem Abstellplatz vor der Schule abzuschließen.
  9. Wir bitten unsere Lernenden, auf die Bewohner des angrenzenden Wohnstifts und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Beim Starten der Motorfahrzeuge ist die Lautstärke so gering wie möglich zu halten. Die Parkverbote vor dem Wohnstift sind zu beachten. Im Wohnstift – und vor allem in der dortigen Cafeteria – sind wir Gäste und verhalten uns entsprechend!
  10. Warenhandel, Geldsammlungen, Verteilung und Verbreitung von Schriften, Flugschriften, Handzetteln und dergleichen sind untersagt.
  11. Den Anordnungen der Schulleiterin, der Lehrkräfte und der Objektbetreuer ist Folge zu leisten.
  12. Bei A l a r m   sind Fenster und Türen zu schließen und das Schulgebäude ist auf den vom Alarmplan vorgesehenen Fluchtwegen klassenweise zu verlassen. Näheres siehe Alarmplan, der in jedem Klassenraum aushängt und zum Schuljahresbeginn in den Klassen besprochen wird.

 

gez. die Schulleitung

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